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Film-Moments

Inhaber: Markus Kolb
Jusiweg 3
73268 Erkenbrechtsweiler

Homepage:
e-mail: Film-Moments@gmx.net
Mobil: 0151/1077 5067
Tel.: 07026/601146

Allgemeine Geschäftsbedingungen  +  wichtige Hinweise.  Stand 01.12.2021:

Abschnitt 1: Hinweis zu Ihrem Hochzeitsvideo:
Das Hochzeitsvideo entsteht in der Regel innerhalb von ca. 6-8 Monaten (Saisonbedingt), abhängig vom Aufwand und eventueller Anzahl der Kopien und abhängig von der Auftragslage; bei einer Kündigung des Vertrags vom Kunden, nach den Aufnahmen vom Hochzeitstag, sind bereits Aufwände entstanden (Vortreffen, Anwesenheit am Hochzeitstag mit der verbundenen Aktivität des Filmens und Fotografierens, danach sichten der Filme und der Bilder mit Archivierung...). Somit ergibt sich eine Aufwandsentschädigung inform einer Abschlussrechnung an den Kunden. Die Rechnung stellt sich u.a. mit der Anwesenheitszeit auf der Hochzeit zusammen. Der Stundensatz beträgt dann € 30,- pro Stunde. Bei einer Kündignung ab 4 Wochen vor der Hochzeit entsteht ein Schadensersatz durch Ausfall von 60% vom Grundbetrag der Vertragsleistungen. Aufgrund der in der Checkliste vom Brautpaar gemachten Angaben bezüglich der Videobearbeitungsmodalitäten oder der in einem persönlichen Vorgespräch festgelegten und aufgezeichneten Bearbeitungswünsche. Alle nicht rechtzeitig bis 1 Woche vor der Hochzeit schriftlich mitgeteilten Details oder Wünsche oder der bis zum Tag der Hochzeit ausgehändigten Musik-CD oder USB-Stick oder Fotos oder Videos für den Hochzeitsfilm etc. (Digitalfotos und Musik nur ausnahmsweise als e-mail) können nicht oder nur kostenpflichtig berücksichtigt werden. Als abgeschlossen gilt, wenn das Projekt auf DVD überspielt wurde. Einzuarbeitendes Video- oder Bildmaterial muss unbedingt bis spätestens am Tag der Hochzeit Film-Moments ausgehändigt werden, spätere Zusendung bedeutet Mehraufwand und einen Aufpreis (€ 50,00). Inhaltliche Anregungen oder Szenenwünsche können auch noch am ersten Werktag nach der Hochzeit telefonisch oder persönlich, zwischen 8 Uhr und 16 Uhr, mitgeteilt werden. Zu späte Mitteilungen können nur kostenpflichtig berücksichtigt werden. Da das Rohmaterial nach der Hochzeit gelöscht wird und nur der geschnittene Film bis zu 8 Wochen archiviert wird, bitte ich daher um rechtzeitige Nachbestellung. Mit Vergabe des Copyrights an den Privatkunden wird Film-Moments von einer Archivierung von Daten/Projekte über 8 Wochen hinaus befreit. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Checkliste sowie im Auftragsbestätigungsschreiben. Nebenabreden, die den Inhalt oder den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern oder ergänzen, bedürfen einem gesonderten schriftlichen sowie einer ausdrücklichen Bestätigung der Annahme durch uns, da es sonst keine Gültigkeit besitzt. Sonstige Wünsche oder Änderungen am Auftrag, die sich auf den Rechnungsbetrag auswirken, bedürfen der schriftlichen Form. Sollten am Tag der Hochzeit Zeitänderungen oder nachträglich Änderungen am Vertrag bzw. an den Zusatzleistungen eintreten, und sich dieses auf den Rechnungsbetrag oder auf den reibungslosen Ablauf der Filmbearbeitung/Fotobearbeitung auswirken, wird dieses in Rechnung gestellt. 8 Wochen nach Übergabe oder Erhalt des fertigen Films, oder ggf. früher bei entsprechender positiver Respons des Auftraggebers, wird das Projekt auf dem PC gelöscht, um Platz für andere Projekte zu machen. Sobald sich das Projekt nicht mehr auf der Festplatte befindet, sind Kopien oder Änderungen nur mit erheblichem Zeitaufwand (vollkommene Neuproduktion des Filmes) machbar und wird auch so abgerechnet oder kostet für das erneute Einspielen auf den PC eine Aufwandspauschale in Höhe von € 50,00. Wir weisen darauf hin, dass die beste Kameraqualität, Kameramannqualität, Bild und Ton, sowie Filmbearbeitung sowie Kompatibilität der DVD als Standard gegeben ist und bei HD-TV noch besser ist. Einzuarbeitende Fotos in den Film jprg-Format (maximal 3 MB pro Bild) auf CD oder Stick zu stellen, Musik-CD’s im Audio-Format für CD-Player oder mp3. Kunden-Videoaufnahmen für den Film können nur in Form von DVD´s mit eingebunden werden.

Abschnitt 2: Reklamationen:
Der Kunde hat die Vollständigkeit und Bildqualität der Filmproduktion, der Foto-DVD, des Filmrohmaterials etc. umgehend nach Erhalt zu prüfen. Die Gewährleistungspflicht für den künstlerischen Inhalt und der Abspielbarkeit der Medien beträgt bis zu 7 Tage nach Zusendung bzw. Aushändigung. Reklamationen über künstlerische Fehler oder Defekte und technische Fehler können nur innerhalb von maximal 7 Tagen nach Aushändigung/Zusendung anerkannt werden und bei anschließender Rücksendung innerhalb eines Monats kostenlos ausgeführt werden (die Art und Weise des Filmens ist kein Fehler sondern die „Handschrift“ des Filmers); danach wird von einer korrekten Qualität des künstlerischen Inhalts und der technischen Abspielbarkeit ausgegangen. Bei industriell bedingten Abspielproblemen gilt keine Gewährleistungspflicht. Verfahrensablauf bei berechtigter Reklamation innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt: umgehende Reklamation telefonisch, dann Rücksendung der beanstandeten Ware mit ausführlicher Fehlerbeschreibung. Film-Moments führt bis zu zwei Nachbesserungen bei Reklamationen aus technischem Grund kostenfrei aus, dann kann eine Preisreduzierung angeboten werden. Für kleine Schreibfehler z.B. bei der Gästeliste im Nachspann auf der DVD besteht kein Schadensersatz. Bei Full-HD´s (Blu-Ray´s) benötigen sie einen sehr guten Blu-Ray Player, für ruckelfreies abspielen. Lagern Sie bitte Ihre DVD´s an einem kühlen, dunklen und magnetfreien Ort auf, dies erhöht erheblich die Haltbarkeit!

Abschnitt 3: Haftungsausschlüsse/Schadensersatzansprüche:
Film-Moments übernimmt keinen Schadenersatz, wenn bei mir oder einem unserer (auch freien) Mitarbeiter im Laufe des Auftrages eine Videocamera oder ein Fotoapparat durch „technischen Defekt“ ausfällt oder vielleicht die Bild-/Tonqualität durch einen technischen, nicht sofort behebbaren Fehler leidet. Oder das Videomaterial kurze, kleine technisch bedingte Bilddefekte (Artefakte) enthält oder der Festspeicher in der Kamera einen Defekt zu verzeichnen hat. Oder das Filmmaterial u.U. (teilweise) nicht auswertbar ist. Oder die Kamera einen technischen Defekt aufweist, der vom Gerät nicht angezeigt wird (z.B. „Jalousieneffekt). Bei erheblicher Verschlechterung bzw. Teilausfall ist eine Preisreduzierung bis max. 50 %  jedoch verhandelbar. Bei Ausfall eines Mitarbeiters 1 Tag vor dem Produktionsbeginn ist die Entsendung eines Notfall-/Krankheitsvertreters durch Film-Moments evtl. noch möglich (Nicht Garantiert!). Wenn in der kürze der Zeit kein Ersatzfilmer- Ersatzfotograf gefunden werden kann, können wir anbieten Ihr eigenes Filmmaterial (auf DVD geliefert) für Ihren Hochzeitsfilm, zu einem reduziert vereinbarten Preis, zu bearbeiten und fertigzustellen. Es wird jedoch kein Schadenersatz anerkannt, wenn die Besorgung eines Ersatzmannes nach Produktionsbeginn nicht oder nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Bei witterungsbedingten Ausfällen bzw. Verspätungen (z.B. bei Orkan oder im Winter: Schnee und Eis) oder Verspätungen durch Verkehrsstaus (Unfälle, Baustellen, Ferienverkehr etc.) übernehmen wir keine Haftung, aber ggf. wird in diesen Fällen ein Preisnachlass bis zu 25% gewährt. Bei Unwetterwarnungen bzw. „Schneechaos / Orkan...“  werden Aufträge nicht ausgeführt;  hierbei handelt es sich um höhere Gewalt und es führt zu einem Storno des Auftrages ohne Rechnungsstellung sowie ohne Schadensersatzansprüche durch den Kunden. Dem Auftraggeber wird bei Unwetterwarnungen zur eigenen Sicherheit empfohlen, den Filmer/Foto-grafen bereits am Vortag anreisen zu lassen und die Übernachtung zu übernehmen. Wir übernehmen keine Haftung, falls das Filmen oder das Fotoshooting im Freien wegen schlechtem Wetter nicht stattfinden kann (bei einem Neutermin werden die Fahrtkosten extra berechnet). Ebenso übernehmen wir keine Haftung bei eingeschränkter Tonqualität durch schlechte Akustik, z.B. in der Kirche. Die Qualität des Originaltons und der Fotos ist abhängig von: Größe der Kirche, Hall, Lautstärke der redenden Personen, Stör- und Nebengeräusche, Entfernung zum aufnehmenden Motiv, Lautstärke der Musikband, des Chors, der Orgel etc. Wichtig ist, bei erwünschter Verwendung von Angelmikrofonen oder Funkmikrofonen, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Pfarrers dafür einholt. Wir übernehmen keinen Schadensersatz oder keine Preisminderung vor, wenn ein Pfarrer oder Standesbeamter die Film- und/oder Fotoaufnahmen untersagt. Das Brautpaar hat sich zuvor die entsprechende Genehmigung dafür einzuholen. Bei nicht optimalen Lichtverhältnissen in Kirche und Festsaal, insbesondere in Burgen, Schlössern und Stadel, übernehmen wir keine Haftung, der Einsatz von Zusatzscheinwerfer liegt im Ermessen des Kameramannes da dadurch die Bildqualität erheblich verbessert werden kann.  Der Kunde muss für ausreichende Lichtverhältnisse bei der Feier Sorge tragen da sonst die Bildqualität darunter leidet. Der Kunde stellt uns mit seiner Unterschrift von Rechtsnachteilen oder finanziellen Forderungen im Zusammenhang mit der Verwendung selbst überlassener Musik-CD’s in Hinblick auf GEMA-Gebühren, Nutzungs- und Lizenzrechte von Interpreten sowie Musikverlagen frei. Gleiches gilt für alle anderen Urheberrechtsbelange. Der Kunde hat selbst Sorge für die entsprechenden Genehmigungen und der evtl. Entrichtung der Nutzungsentgelte zu sorgen. Mit der Unterschriftsleistung auf dem Buchungsvordruck wird das vorliegende Einverständnis für die Nutzung von fremdem Bild- und Tonmaterial bestätigt.

Abschnitt 4: Wichtiger Hinweis für Besteller von DVD’s:
Wir weisen darauf hin, dass die bestmögliche Bild- und Tonqualität bei SD nur bei max. 90 Minuten Filmaufzeichnung auf die DVD mit 4,7 GB gewährleistet werden kann. Bei über 90 Minuten Spielfilmlänge auf 1 DVD-Scheibe gewähren wir keinerlei Haftung bei eingeschränkter Bild- und Tonqualität, da die Datei komprimiert werden muß (z.B. Artefakte, Klötzchen, kurzes Einfrieren der Bilder, Abbruch) sowie für die Abspielbarkeit auf jeglichen handelsüblichen DVD-Playern, PCs, Notebooks. Wir empfehlen, dass ein mehr als 90-minütiger Film auf 2 DVDs (Teil 1 und Teil 2) gleichmäßig aufgeteilt werden sollte oder dann auf Dual-Layer DVD mit 8,5 GB, damit die Auflösung des Film beibehalten und nicht reduziert wird. Genau gleich wird bei Full-HD verfahren, wobei dann wegen dem sehr hohen Speicherbedarf auf Blu-Ray begrannt wird (25 GB pro DVD). Zur eigenen Sicherheit sollte der Auftraggeber eigene Sicherheitskopien von Film/Foto-DVD erstellen, z.B. auf Festplatte. Reklamationen an der Abspielbarkeit von DVDs oder der Haltbarkeit nach der Gewährleistungspflicht von 7 Tagen sind ausgeschlossen.

Abschnitt 5: Langlebigkeit gebrannter CDs und DVDs, und BluRay´s :
Gemäß einem Artikel in der Zeitschrift TV Digital vom 02.11.07 (Seite 26-28), sowie einigen anderen Zeitschriften, können sämtliche selbst gebrannte Medien (Daten, Musik, Fotos, Filme etc.) unter Umständen nur 2 bis 5 Jahre halten, gespeicherte Daten auf Festplatten, USB-Stick und Speicherchips etwa 3 bis 10 Jahre. Wir empfehlen deshalb dringend, anstatt eines preisgünstigen gebrannten Mediums seine Hochzeitserinnerungen als (leider sehr preisintensive) Industriepressung produzieren zu lassen, damit man auch noch in vielen Jahren eine ungetrübte Erinnerung an seine Hochzeit hat. Industriepressungen sind so langlebig wie Kaufspielfilme (bis zu 50 Jahre möglich). Alternativ sollte auf Festplatte oder USB-Stick archiviert werden. Selbst gebrannte DVDs sind industriebedingt nicht mit allen Abspielgeräten kompatibel, Film-Moments gibt deshalb keine Garantien über die Kompatibilität und einwandfreie Abspielbarkeit unserer selbst gebrannter DVDs! Beste Abspielbarkeit bieten Blue-Ray Spieler da sie meist sämtliche Formate kennen. Als Speichermedium (DVD und BluRay) verwenden wir den mehrfachen Testsieger von „Verbatim“ und „TDK“ (beste Langlebigkeit).

Abschnitt 6: Vertragswesen:
Aufträge können nur auf schriftlicher Basis oder als email angenommen werden. Die Checkliste ist Teil des Vertrages. Fahrtkostenregelung siehe Auftragsvordruck. Nebenabreden, Anweisungen an den Kameramann über zu filmende Szenen oder Filmbearbeitungswünsche, z.B. „Checkliste“, gelten nur in schriftlicher Form, um nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Preise verstehen sich exklusive Urheberrechts- oder GEMA-Gebühren. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Auftrages erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung über die ausführbaren Leistungen. Nicht vollständig ausgefüllte Verträge haben keine Gültigkeit. Nach den §§ 355 – 357 BGB steht dem Kunden ein Widerrufsrecht für den geschlossenen Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Eingang zu (falls noch keine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde). Der Widerruf hat schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen. In den Fällen einer langfristigen Frühbuchung (mehr als 3 Monate vor der Hochzeit) wird eine 20-%-ige Anzahlung notwendig. Eine Stornierung nach 2 Wochen ab Unterschriftsleistung ist nur gegen Zahlung von mindestens 10 % des Rechnungsbetrages möglich. Eine Stornierung 3 Wochen und weniger vor dem Film-/Fotoaufnahmetermin bzw. der Hochzeit bedeutet eine 50 %-ige Rechnungsstellung, 3 bis 12 Wochen vorher 30 %. Die Umbuchung eines Hochzeitstermins ist ein Storno (€ 50,00) und muss als Neuauftrag neu schriftlich fixiert werden. Film-Moments behält sich das Recht vor, Auftragswünsche und Verträge innerhalb einer 14-tägigen Frist nach Auftragseingang, auch ohne Angabe von Gründen, zu kündigen, bzw. Aufträge nicht anzunehmen. Das Sorgerecht über zumutbare Arbeitszeiten, Pausen und Verköstigung, sowie Vorkehrungen für die Abwendung einer gesundheitlichen Schädigung oder Unfallgefahr durch Übermüdung für Filmer/Fotograf etc., geht auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber hat entsprechende Sorge für die für entsprechende Filmaufnahmen benötigten Licht-, Platz- und Zeitverhältnisse zu sorgen; der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass alle Filmaufnahmen/Szenen ohne diese Sorgfalt gelingen. Details über den Zeitablauf auf der Hochzeit oder Gestaltungswünsche von Hochzeitsvideos etc., haben bis eine Woche vor der Hochzeit in schriftlicher Weise (z.B. „Check-liste“) vorzuliegen. Für in den Film einzuarbeitende Fotos, Musik etc. werden persönlich im Rahmen des Vorgesprächs akzeptiert und sind spätestens auf der Hochzeit an den Kameramann schriftlich auszuhändigen oder per email zu senden. Spätere Zusendung siehe Abschnitt 1 Spätere
Details oder Wünsche, die nicht im ausgeschriebenen Leistungsumfang oder im Bestätigungsschreiben enthalten sind, sowie unabgesprochene Zeitverlängerung (mündliche Vereinbarung der Zeitverlängerung ab 24:00 Uhr auf dem Fest wird Vertragsgegenstand), sind nichtig oder bedeuten eine nachträgliche Kostenberechnung bzw. eine neue Vertragsgestaltung. Spätere Änderungswünsche des Kunden an dem geschlossenen Vertrag nach Ablauf der kostenlosen Kündigungsmöglichkeit, beispielsweise im Zeitumfang oder Leistungsumfang, sowie Änderungen in der Filmgestaltung, bewirken neue Preisberechnungen/Nachberechnungen oder ggf. die Nichtannahme der neuen Bedingungen. Eine Nachberechnung einer nicht im Vorfeld abgesprochenen Zeitverlängerung erfolgt nach einer Karenzzeit von 15 Minuten in folgender Höhe: pro Person pro angefangene halbe Stunde € 24,50. Ansprüche aus geschlossenen Verträgen erlöschen 8 Wochen nach Zusendung/Aushändigung von Film/Foto-CD/Layout. Mit Vergabe des Copyrights an den Privatkunden wird Film-Moments von einer Archivierung von Daten/Projekte über 8 Wochen hinaus befreit. Verträge und der daraus resultierende Rechnungsbetrag sowie Geschenkgutscheine gelten längstens 2 Jahre ab Abschluss/Unterschrift. Nicht eingeforderte Leistungen oder aus zeitlichen Gründen von Film-Moments nicht erbrachte Leistungen können zu 50 % gutgeschrieben werden.

Abschnitt 7: Foto Shooting:
Für Schlechtwetter sollte sich der Auftraggeber um geeignete Ersatzlocations kümmern. Die Fotoaufnahmen werden u.a. hauptsächlich automatisch mit der laufenden Videocamera gemacht, wobei diese nat. nicht mit Blitzlicht erfolgen was u.U. für eine geringere Bildqualität bei schlechten Lichtverhältnissen führen kann. Bei abgeschaltetem Video werde ich in Räumen immer wieder mit der Videocamera Fotos (12 M.pixel) mit Blitzlicht tätigen und natürlich auch mit meiner Spiegelreflexcamera (ca. 1000 - 2000 Fotos).

Es wird empfohlen einen 2. Kameramann zu angagieren da Einer nur Filmen oder Fotografieren kann (z.B. beim Gratulieren nach der Kirche, Hochzeitswalzer, Brautstraußwerfen, Torte anschneiden, Aufführungen usw. Da mit der Spiegelreflexcamera die besseren Bilder erzielt werden als mit der Filmcamera während des Filmens ohne Blitzlicht!

Abschnitt 8: Zahlungsarten:
Anzahlung nach der Vorbesprechung von 30% des Grundpreises werden sofort in bar fällig. Vorkasse oder bar bei der Abholung oder bar auf der Hochzeit. Bei gewünschter Zahlung auf Rechnung wird eine Anzahlung von 50% vor der Hochzeit gefordert. Die gesetzliche MwSt. wird nicht ausgewiesen da wir ein Kleinunternehmen sind (nicht Vorsteuerabzugsberechtigt). Rabatte gibt es nur bei kompletter Vorkasse (3%). Bei Zahlungsverzug sowie nicht bis zur gesetzten Frist getätigter Ausgleich per Überweisung, versenden wir nach 28 Tagen eine Mahnung mit € 5,00 Mahngebühr sowie banküblichen Verzugszinsen und behalten uns die Einschaltung eines Inkassounternehmens vor. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Bei vertraglich vereinbarter Barzahlung geben wir bei Abholung die Ware nur gegen gleichzeitiger Bezahlung ohne Abzug heraus. Nicht pünktlich geleistete Anzahlungen bedeuten die Auflösung des Vertrages. Nachzuberechnende Kosten, infolge längerer Anwesenheit als vertraglich festgelegt, falls überhaupt der Filmer/Fotograf vor Ort dieser Verlängerung zugestimmt hat, sowie Parkgebühren werden als Vorkasse vor Aushändigung/Zusendung der DVD / CD in Rechnung gestellt, ebenso evtl. Zusatzkosten für Formatsumänderungen etc. Die Versandkostenpauschale für Video, Foto-DVD/CD beträgt pauschal: € 10,00. Für das persönliche Überbringen der DVD´s werden 50 Cent pro Kilometer bei Überschreitung der 150 Kilometergrenze fällig, was der Normalfall wäre. In diesem Zusammenhang können sogleich die DVD´s auf Ihrem DVD-Player kurz angesehen und getestet werden (Erklären der Funktion der Menüs und der Kapitel).

Abschnitt 9: Rechte Dritter an Ton und Bild / Urheberrecht:Unter Umständen sind auch bei privaten Filmaufträgen (z.B. Hochzeit) gewisse behördliche und urheberechtliche Belange zu berücksichtigen und sich entsprechende Genehmigungen für Objekte, Bild und Ton einzuholen. Mit der Unterschrift auf dem Auftragsvordruck beim Vorgespräch bestätigt der Auftraggeber, dass die von ihm für ein privates Video (z.B. Hochzeit)  zur Verfügung gestellten Bild- und Tonaufnahmen (z.B. eigene Videoaufnahmen, Fotos, sowie Musik-CD’s oder Stick für die Nachvertonung) frei von Rechten Dritter ist bzw. diesem die (ggf. schriftliche) Erlaubnis für die Verwendung für das in seinem Auftrag produzierte Video, bzw. für Kopien, vorliegt, bzw. der Auftraggeber für dessen Produktion gewünschte urheberrechtlich geschützte Musik vor der Einbindung in das Auftragsvideo und/oder für die Kopien bei der GEMA angemeldet wurde. Film-Moments kann, wenn der Kunde keine GEMA-Anmeldung vornimmt, gegen einen Unkostenbetrag von € 200,00 im Namen des Kunden die Anmeldung bei der GEMA vorzunehmen und dem Kunden die Kosten dafür inkl. GEMA-Gebühren in Rechnung zu stellen (Anzahlung erforderlich). Film-Moments kann aber auch gemafreie Musik kostenlos zur Verfügung stellen. Anfallende GEMA-Gebühren für gewünschte geschützte Musik werden gesondert in Rechnung gestellt, sind also nicht im Grundpreis/Paketpreis beinhaltet, wenn diese an die GEMA abzuführen sind (z.B. für gewerbliche Videos und Privatvideos samt Kopien). Ohne Nachweis der GEMA-Anmeldung können die Kopien nicht abgegeben werden. Das Copyright für Bild- und Tonprojekte von Film-Moments bleibt allein bei Film-Moments Markus Kolb. Die Verwendungsrechte beim Kunden. Eine Vervielfältigung von Ton-, Bild- und Videosequenzen zu gewerblichen Zwecken, sowie die öffentliche Vorführung oder die Verfremdung und Veränderung jeglicher Produktionen (sowohl  Endprodukt als auch  Rohmaterial, auch Foto CD´s/DVD´s),  sowie die Produktion einer Zweit- oder Neufassung durch andere Videoproduktionen oder Druckereien, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Film-Moments nicht gestattet und bedeutet eine Urheberrechtsverletzung. Wir behalten uns in solchen Fällen, insbesondere bei gewerblichen Unternehmen, eine Verfolgung und Schadensersatz  von mindestens € 2000,00 vor. All unsere Film- und Fotoproduktionen erhalten ein © für den Urheberrechtshinweis, welches sich auch auf das jeweilige Rohmaterial erstreckt. Auf Verlangen sind urheberrechtliche Genehmigungen vorzulegen.

Abschnitt 10: Verköstigung auf der Hochzeit sowie Sitzplatzregelung:Gegenstand des Vertrages ist ebenfalls, dass der Auftraggeber unsere Filmer/Fotografen auf der Hochzeitsfeier ausreichend verköstigen (Hochzeitsmenü). Voraussetzung für eine vollständige Foto- und Filmdokumentation ist, dass sich das Brautpaar um entsprechende arbeitsgerechte Voraussetzungen kümmert, sowie einen Sitzplatz im Hauptsaal (für Pausen und Verköstigung). Bei einem Sitzplatz in einem Nebenraum lehnen wir jegliche Garantien für eine vollständige Dokumentation ab.

Abschnitt 11: Aufträge über 15 Stunden Länge / Nachtzuschläge / Übernachtungskosten:Bei Anwesenheitszeiten für Filmer/Fotograf über 2:00 Uhr hinaus werden Nacht- und Überstundenaufschläge pauschal mit € 75,00 oder eine Übernachtung in Rechnung gestellt, Aufträge über 15 Stunden Anwesenheitszeit oder Fahrzeiten von insgesamt über 2,5 Stunden werden zusätzlich mit € 75,00 berechnet.

Abschnitt 12: Neuauftrag für eine Zweitversion des Hochzeitsfilmes oder Szenenänderungen am fertigen Projekt:Neuüberspielungen Ihres fertigen Hochzeitsfilmes auf DVD im Rahmen der Gewährleistungspflicht werden aufgrund von technischen Mängeln am Speichermedium innerhalb von 7 Tagen kostenfrei ausgeführt. Eine Zweitversion Ihres Hochzeitsfilmes sowie Nachbesserungen am künstlerischen Inhalt des fertigen Projektes/Hochzeitsfilmes, z.B. Auswahl der Szenen, der Effekte, Titel, Schrift, oder der Musikvertonung, soweit diese nicht bereits vorab schriftlich bei Vertragsunterzeichnung fixiert wurden, gelten als neuer Auftrag und werden nach dem zeitlichen Aufwand der Neugestaltung (an Bild, Ton und Szeneneffekten), pro angefangene Arbeitsstunde € 30,00, zuzüglich Material- und Versandkosten berechnet.

Abschnitt 13: Unwirksamkeitsklausel, Gültigkeitsstand:
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Hinweise/AGB bewirkt nicht gleichzeitig die Aufhebung der gesamten Geschäftsbedingungen.

Gültigkeit dieser Hinweise und AGB ab 01.12.2021

Gerichtstand: 73230 Kirchheim/Teck

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